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Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste

Das Corona-Team der Diözese Würzburg hat die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste den aktuellen staatlichen Bestimmungen angepasst. 

Die wichtigsten Änderungen sind:

Allgemeine Regeln

Bei gelber und roter Krankenhausampel gilt auch im Gottesdienst als Maskenstandard die FFP2-Maske.

Ansonsten dürfen Gottesdienste weiterhin nach den bisher schon geltenden Regeln gefeiert werden.

Für alle Musikerinnen und Musiker gilt im Gottesdienst weiterhin 3G.
 

Geistliche Konzerte

Geistliche Konzerte auch in Kirchen unterliegen nicht den Regeln für Gottesdienste, sondern für kulturelle Veranstaltungen. Damit gilt für sie ab roter Krankenhausampel verpflichtend 2G für alle Besucherinnen und Besucher und alle Mitwirkenden. Zur organisatorischen Durchführung des Konzerts eingesetzte Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden).

Kinder und Jugendliche bis zum 12. Geburtstag sowie Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Geburtstag, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können als Ensemblemitglieder auch dann beim Konzert mitwirken, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Bei 2G gelten keine Maskenpflicht am Platz und keine Abstandsregeln.

Ensembleproben
Für Ensembleproben in Innenräumen einschließlich der Kirchen gilt ab roter Krankenhausampel 2G. Auch hier entfallen dann die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.

Kinder und Jugendliche bis zum 12. Geburtstag sowie Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Geburtstag, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können an den Proben auch dann teilnehmen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.