Die Kirchenverwaltung ist das Schlüsselgremium in einer Kirchengemeinde, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und bilden einen gemeindlichen kirchlichen Steuerverband. Die Kirchenverwaltung ist das Organ dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt diese nach außen.
Die Kirchenstiftung trägt vor allem die in ihrer Kirchengemeinde rechtlichen Beziehungen und dient mit ihrem Vermögen wie dessen Ertrag den ortskirchlichen Bedürfnissen. Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung (KV) besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und weiteren gewählten sowie evtl. berufenen Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder ist dabei von der Anzahl der Katholiken im Bereich der Kirchenstiftung abhängig.