„Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat ist das verantwortliche Gremium für die Sendung der ganzen Gemeinde und auf dieser Grundlage mitverantwortlich für ihre Leitung.“ (§1)
„Der Pfarrgemeinderat ist als ein Gremium der Mitverantwortung der ganzen Gemeinde bei wichtigen Fragen der Pastoral und des Lebens der Gemeinde in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dabei hat er teils beratende, teils beschließende Kompetenz. Dies ergibt sich aus seiner geschichtlich gewachsenen Doppelfunktion als Pastoralrat der Gemeinde und Organ zur Koordinierung des Laienapostolats.“ (§4)
Aus: Satzung der Pfarrgemeinderäte in der Diözese Würzburg: